Die Kurzzeitpflege dient besonders der Unterstützung
und Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Der Kurzzeitpflegeaufenthalt ist zeitlich befristet
für Gäste, die nach einer Behandlung im Krankenhaus noch nicht in die
häusliche Umgebung zurück können, da bei ihnen vorübergehend häusliche
oder teilstationäre Pflege nicht ausreichend ist.
Ob ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht, erfahren Sie bei Ihrer
Pflegekasse.
Wir möchten dabei die Fähigkeiten unserer
Kurzzeitpflegegäste fördern und erhalten, damit sie nach dem Aufenthalt
in unserer Einrichtung wieder in ihrer vertrauten Umgebung zurechtkommen.
Für unsere Kurzzeitpflegegäste gibt es
Gemeinschaftsräume, in denen die Mahlzeiten zu sich genommen werden
können oder Freizeitaktivitäten stattfinden.
Unsere 10 Einzelzimmer
verfügen über Fernseher und Telefonanschluß.
Die sanitären Anlagen ermöglichen eine zeitgemäße Pflege.
Wir beraten Sie gern!
Rufen Sie uns an unter der Ruf-Nr.: 0209/ 9 51 95 – 0.